Was sich 2025 ändert

Veränderte Geringfügigkeitsgrenze, neues Telearbeitsgesetz, Einwegpfand und Co: Diese neuen Regelungen, Werte und Beträge sollten Sie als Arbeitnehmer:in 2025 kennen.

Die am meisten nachgefragten Werte für 2025 auf einen Blick

Geringfügigkeitsgrenze

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 551,10 €.

Beitragsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung

So viel zählen Kindererziehungszeiten im Pensionskonto: 2.300,10 €

Familienzeitbonus

Während des Papamonats erhalten Sie 54,87 € täglich.

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt 6.450 € monatlich bzw. 215 € täglich.

Klimaticket

Das Klimaticket wird mit 1.1. 2025 teurer. Das „Classic“ wird dann 1.179,30 € kosten.

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Mit dem Telearbeitsgesetz wird ortsungebundenes Arbeiten neu geregelt. Damit soll Arbeitnehmer:innen die Chance gegeben werden, auch etwa in Parks, Kaffeehäusern, in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten zu arbeiten.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Mit dem neuen Gesetz wird das aktuell gültige Homeoffice-Gesetz abgelöst, das im Zuge der Corona-Pandemie im April 2021 in Kraft getreten ist. Mehr dazu finden Sie hier!

Aus dem bisherigen Homeoffice-Pauschale in der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird das Telearbeits-Pauschale. An Höhe und Voraussetzungen ändert sich nichts.

AK Kritik

Aus Sicht der AK wurde dabei der Unfallversicherungsschutz nicht optimal geregelt. So könnte unter Umständen nämlich der Weg zum Supermarkt, um sich ein Mittagsessen zu kaufen, oder ein Arztweg plötzlich nicht mehr geschützt sein. Wir fordern deshalb eine Verbesserung des Gesetzes.

Neu: Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Ab 1. Jänner 2025 startet in Österreich der neue Einwegpfand in Höhe von je 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen.

Der Pfand muss für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter gezahlt werden. Dies gilt auch im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es z.B. für Tetrapak, Milchprodukte und medizinische Produkte, oder auch für Sirup.

Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhalten Sie das eingesetzte Geld zurück.

Überall dort, wo mit Pfandlogo gekennzeichnete Getränke eingekauft werden können, müssen diese auch zurückgenommen werden. Automaten sollen alle Flaschen und Dosen im Umlauf zurücknehmen können. Kleine Geschäfte ohne Automaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die auch angeboten werden und nur so viel wie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkauft wird.

Was gilt 2025 bei den Energiekosten?

Mit 31.12.2024 läuft der Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) aus! 

2025 kommt es daher – abhängig vom jeweiligen Tarif – zu Mehrkosten von etwa 180 Euro im Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Netztarife wurden für 2025 in ganz Österreich erhöht, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von etwa 73 Euro pro Haushalt führt.

Stromkosten für Haushalte 

Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbare-Förderpauschale werden 52 € für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh Jahresverbrauch an Strom) betragen.

Durch das Auslaufen der Elektrizitätsabgabe kommt es zu einer Mehrbelastung von 49 € (ohne Umsatzsteuer, die rund 32€ beträgt).

Der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte (bis zu 200 €/Jahr) fällt weg.

Gaskosten für Haushalte

Die reduzierten Erdgasabgabe läuft aus. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh eine Mehrbelastung von rund 78 € (inkl. Umsatzsteuer wären das dann ca. 93 €).

Was wird neu in der Schule?

Aus der vorwissenschaftlichen Arbeit für Maturant:innen wird die abschließende Arbeit, die auch ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage oder ein Podcast sein kann. Bis zum Schuljahr 2028/29 können Maturant:innen außerdem alternativ eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Maturaprüfung wählen. 

Alle Schulen müssen bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen samt Risikoanalyse erstellen. Auch ein eigenes Kinderschutzteam muss an der Schule eingerichtet werden.

Ab 1. September 2025 kann durch einen Lehrplanzusatz ab der 1. bis 8. Schulstufe die verbindliche Übung zum Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) für gehörlose und schwerhörige Kinder angeboten werden.

weitere Informationen dazu finden Sie hier: Was sich 2025 ändert | Arbeiterkammer Niederösterreich

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