Handynutzer*innen und Internetsurfer*innen aufgepasst!
Seit November 2021 gibt es ein neues Telekomgesetz, das für Kundinnen und Kunden einige Verbesserungen bringt. Welche das sind und wo die AK noch Luft nach oben sieht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wohnungswechsel: Der Internetanschluss übersiedelt mit!
Internetverträge sind beim Übersiedeln nicht länger ein Klotz am Bein. Sie müssen beim Wohnungswechsel keinen neuen Vertrag mehr abschließen oder eine Weile gar für zwei Verträge zahlen.
Jetzt gilt:
- Nach dem Umzug muss Ihr Telekomanbieter den Dienst auch am neuen Wohnort erbringen, und zwar dann, wenn Ihr Vertrag zumindest einen Internetzugang beinhaltet.
- Der Vertrag muss gleichbleiben: Die vereinbarte Vertragslaufzeit, der Tarife etc. dürfen sich nicht ändern.
- Der Anbieter darf „fürs Übersiedeln“ einen Aufwandsersatz verrechnen – dieser darf aber nicht teurer sein als die Aktivierung eines Neuanschlusses.
Was ist, wenn der Dienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist?
- Dann können Sie den Vertrag kostenlos kündigen, auch innerhalb der Bindedauer.
- Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
Bei einer solchen Kündigung können Abschlagszahlungen für preisgestützte Geräte verrechnet werden.
Wichtig!
Der Umzugs-Anspruch gilt nur für Verträge, die ab dem 1. November 2021 abgeschlossen wurden.
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